Zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherung des Abreißseils
Hinweis für Niederlande und Schweiz:
Die gesetzlichen Regelungen in den Niederlanden und in der Schweiz sehen sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger spezielle Sicherungseinrichtung vor.
Danach brauchen Anhänger ab 750kg zGG eine „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbstständig macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug losreißt. Das Seil muss dauerhaft am Anhänger befestigt sein und darf nicht verformt oder sonst übermäßig beschädigt
sein. Wenn an der Anhängerkupplung keine Öse vorhanden ist, um das Abreißseil zu befestigen muss ein Halter befestigt werden. Dieser wird an der Anhängerkupplung befestigt, an dem das Sicherungsseil befestigt werden muss.
Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungsseil lose über die Anhängerkupplung gelegt wird.
Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750kg zGG. Diese müssen mit einer Sicherungskette am Zugfahrzeug gesichert sein.